Kfz-Recht
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 45 Jahren mit der Kfz-Branche eng verbunden. Aus dieser Verbundenheit ergibt sich eine ständigen Befassung mit der neuesten Gesetzgebung und der neuesten Rechtsprechung.
Wir vertreten in ganz Deutschland vielfach Autohäuser sowie Vereinigungen der Kfz-Branche in allen rechtlichen Belangen. Unsere Tätigkeit beschränkt sich hierbei nicht nur auf die rechtlichen Probleme des Kaufrechts und Werkvertragsrechts, sondern umfasst die gesamte Betreuung eines mittelständischen Unternehmens, angefangen vom Arbeitsrecht über das Wettbewerbsrecht bis hin zur beispielsweise Unternehmensnachfolge oder dem Versicherungsrecht. Mandate von Verbrauchern oder Unternehmen in Fragen des Kfz-Rechts können wir insofern nur dann annehmen, wenn keine Interessenkollision mit von uns schon vorgreiflich vertretenen Kfz-Betrieben besteht.
Unter der nachstehenden Rubrik "Aktuelles" geben wir Ihnen anhand unserer veröffentlichten Beiträge einen Überblick über rechtliche Probleme zum Kfz-Recht.
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