Baurecht / Immobilienrecht

 

Wir vertreten aussergerichtlich und gerichtlich sowohl Bauherren wie auch Bauunternehmen, Generalüber- und Generalunternehmer oder Bauträger. Wir beraten unsere Mandanten bei Immobilienübertragungen, auch und insbesondere im Zusammenhang mit erbrechtlichen oder familienrechtlichen Auseinandersetzungen.

  

Unsere Tätigkeit beinhaltet die 

  • Gestaltung und Überprüfung von Bauverträgen
  • Gestaltung und Überprüfung von Architektenverträgen
  • Beratung zur Bauabwicklung und Abnahme von Bauleistungen
  • Überprüfung von Abrechnungen
  • Gestaltung und Überprüfung von Erwerb und Veräußerung von Immobilien
  • Geltendmachung und Abwehr von Forderungen

 

Bereits bei den Vertragsverhandlungen und nachfolgend beim Vertragsabschluss richten wir besonderes Augenmerk auf Maßnahmen, die im Insolvenzfall von Bauunternehmen oder auch Bauherrn eine möglichst hohe Sicherung unserer Mandanten gewährleisten.

 

Im Streitfall bemühen wir uns im besonderen Maße um eine ausserprozessuale Erledigung, um zur Zufriedenheit unserer Mandanten neben einem sachgerechten Egebnis auch einen möglichst geringen Kostenanfall zu bewerkstelligen.

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