Erbrecht



Wir beraten Sie zu allen Fragen des Erbens und Vererbens. Hierbei geht es in der Regel          immer um mehr als rein finanzielle Angelegenheiten. Vielmehr geht es in Erbschaftsan-gelegenheiten sehr häufig um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten. Wir haben langjährige Erfahrung, um mit derartigen schwierigen Situationen im Sinne unserer Mandanten souverän und einfühlsam umzugehen 

Wir beraten Sie mit Erfahrung zu erbrechtlichen Fragen u. a.

  • Gestaltung und Überprüfung von Testamenten
  • Berliner Testament
  • Erbquoten
  • Pflichtteil
  • Nachfolgeplanung
  • Nachlassinsolvenz

 

Aus der jurististischen Praxis ergibt sich immer wieder, dass privat erstellte und          für "eindeutig" gedachte Testamente gerade nicht die erhoffte Eindeutigkeit mit       

sich bringen. Eine anwaltliche Beratung bietet von vorne herein eine unstreitige Erbauseinandersetzung.

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