Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum ist heute nicht mehr nur die Frage des persönlichen Wohlbefindens in den eigenen vier Wänden. Die Schaffung von Wohungseigentum ist daneben vielfach zu einem wichtigen Standbein in der Altersvorsorge geworden. Ein klar geregeltes und ungestörtes Verhältnis unter den Miteigentümern und mit der Hausverwaltung ist deshalb von besonderer Bedeutung.

 

Im Rahmen unserer langjährigen Erfahrung bieten wir an:

  • Erstellung und Überprüfung von Bau- und Kaufverträgen
  • Erstellung und Überprüfung von WEG-Teilungserklärungen
  • Erstellung und Überprüfung von Gemeinschaftsordnungen
  • Überprüfung und Anfechtung von WEG- Beschlüssen
  • Ansprüche der Miteigentümer untereinander (Abwehransprüche, Lastenverteilung, Nutzung des Eigentums)

 

Wir vertreten Sie in allen Belangen des WEG-Rechts gerichtlich und außergerichtlich. Eindeutige Vertragsgestaltungen sind gerade in dieser von der Rechtsprechung geprägten Rechtsmaterie von besonderer Bedeutung.

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