Handelsrecht

Wir beraten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen der Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern sowie der wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.

 

Zum Kernberereich unserer Tätigkeit gehört insbesondere der Ausgleichsanspruch der Handelsvertreter nach § 89 b HGB.

 

Wir bieten unseren Mandanten 

  • Handelsvertreterausgleich gem. § 89 b HGB
  • Gestaltung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Konzeption von Gesellschaftsformen
  • Aufbau und Strukturierung von Vertriebsorganisationen
  • Forderungsmanagement

 

Gerade bei handelsrechtlichen Problemen ist die Kenntnis von Üblichkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung von Bedeutung. Diese Kenntnis können wir gewährleisten.

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