Handelsrecht
Wir beraten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen der Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern sowie der wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.
Zum Kernberereich unserer Tätigkeit gehört insbesondere der Ausgleichsanspruch der Handelsvertreter nach § 89 b HGB.
Wir bieten unseren Mandanten
- Handelsvertreterausgleich gem. § 89 b HGB
- Gestaltung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Konzeption von Gesellschaftsformen
- Aufbau und Strukturierung von Vertriebsorganisationen
- Forderungsmanagement
Gerade bei handelsrechtlichen Problemen ist die Kenntnis von Üblichkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung von Bedeutung. Diese Kenntnis können wir gewährleisten.
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