Arbeitsrecht

Arbeitsrecht stellt einen der Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Wir beraten unsere Mandanten umfassend in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, dies sowohl gerichtlich wie außergerichtlich.

 

Zu den Kernbereichen im individuellen Arbeitsrecht gehören hierbei

  • die Abfassung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Aufhebungs- /Abwicklungsverträge
  • Versetzungen
  • Kündigungen und Kündigungsschutzprozesse
  • Urlaubs- und Vergütungsansprüche

 

Im kollektiven Arbeitsrecht gehören zu unserem Tagesgeschäft

  • Ausarbeiten und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen
  • Einigungsstellen
  • Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Sozialpläne und Interessenausgleiche
  • Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle

 

Gerade im Arbeitsrecht ist das finanzielle Risiko und die persönliche Belastung der beteiligten Parteien besonders hoch. Wir sind daher in jeder Phase der Verhandlungen bzw. Streitigkeiten bemüht, eine schnelle und sachgerechte Erledigung herbeizuführen.

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